Erstellen von Betriebsanleitungen Montageanleitungen Wartunganleitungen und Serviceanleitungen, etc

Die aufgeführten Arten von Anleitungen sind für verschiedene Zielgruppen vorgesehen. Ich achte bei der Gestaltung/Ausführung der jeweiligen Anleitungsart, dass jede Zielgruppe entsprechend ihrem Vorwissen informiert wird. Hierbei werden durch mich unnötige Informationen ausgefiltert und wesentliche Sachverhalte klar und leicht verständlich aufbereitet. Selbstverständlich werden hierbei auch die Forderungen der aktuellen Richtlinien und harmonisierten Normen beachtet.

Beratung Moderation und/oder Beurteilung von Risikobeurteilungen

Die Erstellung einer Risikobeurteilung ergibt sich zwingend aus den Forderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang I). In meiner Tätigkeit für Ihr Unternehmen übernehme ich in Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern (an dem jeweiligen Produktionsstandort) die Beratung und Moderation bei der Recherche und Auslegung ALLER zutreffenden EG-Richtlinien und harmonisierten Normen. Die Entscheidung und Auswahl der Risikominderungsmaßnahme verbleibt beim Auftraggeber. Auf Wunsch übernehme ich auch die Aufgabe der Dokumentation ihrer Risikobeurteilung.

Zur Dokumentation der Risikobeurteilung nutze ich, je nach Wunsch des Kunden, entweder die FMEA-Methode nach Dr. Otto Eberhardt oder die Software DOCUFY Machine Safety.

Schulungen zur Erstellung von Risikobeurteilung, siehe Seminare.

Inhouse Schulungen und Seminare

  • Wir kommen mit den Seminaren zu Ihnen (In-House-Seminare)
  • Anpassung der Inhalte an Ihre Wünsche
  • Profitieren Sie von meiner mehr als 20jährigen Berufserfahrung

Beratung/Durchführung von CE-Konformitätsbewertungsverfahren

Das Konformitätsbewertungsverfahren dokumentiert, dass die für das jeweilige Produkt zutreffenden EG-Richtlinien eingehalten wurden. Dies wird durch die Prüfung der erforderlichen Dokumente und Ausführung des Produktes erreicht. Eine Konformitätsvermutung wird ausgelöst, wenn die zutreffenden harmonisierten Normen und EG-Richtlinien eingehalten wurden.

Das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach der hauptsächlich zutreffenden EG-Richtlinie und die entsprechende EG-Konformitätserklärung kann ausgestellt werden. Hierzu bereite ich Ihnen ein unterschriftsreifes Dokument vor. Innerhalb der EG-Maschinenrichtlinie gibt es den Sonderfall der „unvollständigen Maschine“. In diesen Fällen wird eine unterschriftsreife EG-Einbauerklärung durch mich vorbereitet.