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Fachbegriffe einfach erklärt
Wird im Lebenszyklus einer Maschine im Laufe ihrer Nutzung eine Veränderung/Verbesserung erforderlich, muss man sich stets die Frage stellen, ob dies zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führt. Wird diese Frage mit JA beantwortet, müssen die jeweils gültigen EG-Richtlinien angewendet werden und es ist eine Neuzertifizierung der ganzen Maschine erforderlich.
Die Begrifflichkeit der wesentlichen Veränderung ist NICHT in den EG-Richtlinien verankert, sondern stammt aus der Betriebssicherheitsverorderung (BetrSichV)bzw. dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetzt (GPSG). Als Hilfestellung zur Entscheidung, ob eine Maschine wesentlich verändert wurde, ist im Jahr 2000 ein Positionspapier des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMA) und der Länder herausgegeben worden.
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